
Trotz des Online Wettkampfs vermissen wir irgendwie unser Turnier. Deswegen gibt es dieses Jahr noch zusätzlich ein live Turnier :)
Da die Durchführung eines normalen Turniers aber wegen der Corona Auflagen dieses Jahr nicht ganz so einfach ist, haben wir uns für eine kleinere Variante entschieden.
1 Tag - nur Fun Starts - 2 Richterinnen
Aber wie immer ganz viel Spaß und hoffentlich viele wunderbare Tänze 🎶🐕
Und um es nicht ganz so langweilig zu machen, haben wir Termin und Motto angepasst ;)
Natürlich freuen wir uns auch auf alle normalen Tänze, aber hoffen natürlich zusätzlich auf viele wunderbare Halloween Tänze 🦇 🎃
Noch die wichtigsten Daten:
Termin: 01.11.2020 (Beginn Vormittags)
Ring: 15 x 18m auf Rasen
Richterinnen: Amina Streichsbier & Katrin Häusler
Startgebühr: 20€ pro Start
Anmeldung: https://forms.gle/vauDhfhQFUin7NEn9
Wenn das Turnier Corona bedingt abgesagt werden muss, bekommen natürlich alle Starter ihr Geld zurück.
Über die genauen Vorschriften und deren Umsetzung wegen Corona informieren wir rechtzeitig. Bis Halloween kann sich ja doch noch einiges ändern ;)
Unser Ziel ist natürlich größtmögliche Sicherheit kombiniert mit möglichst wenig Aufwand für alle Teilnehmer.
Für die momentanen Regeln haben wir schon einen Plan aufgestellt, wollen aber flexibel bleiben bei Änderungen.
Falls ihr noch Fragen habt immer her damit.
Eure Steffi und Franzi

Und was passiert nach den ersten Coronalockerungen ...?
Natürlich wird sich bei uns nicht auf die faule Haut gelegt, sondern es werden neue Ansätze und Input für die aktuelle und nun auch längere Vorbereitungsphase gesammelt. 😊 Am Sonntag durften wir, endlich nach langer Pause, wieder ein erstes Seminar in Eltmann veranstalten. Schließlich lernt man ja nie aus. Wir begrüßten Fabian von @move_forward_athletics. Mit 11 gut gelaunten Teilnehmern und Teilnehmerinnen wurde bei einem ordentlichen Wolkenbruch 💦 die Theorie von Fabian authentisch und super verständlich für uns Hundesportler erklärt. Wir gingen genauer auf individuelle Probleme ein und besprachen Lösungswege. Nun waren wir Sportler aber schon ganz schön heiß! 💪 Passend dazu kam dann auch die Sonne raus. Also ging es in die Praxis. Zusammen mit Fabian besprachen und übten wir den optimalen Laufweg in den Hürden und im Slalom. Und siehe da... mit einigen doch simplen Tricks breitete sich bei immer mehr ein breites Grinsen im Gesicht aus.😁 Fabian ging sehr genau auf jeden einzelnen von uns ein. Hierfür ein rießen großes Dankeschön. 🙏 Wir sprechen für alle, wenn wir sagen, wir haben einiges mitgenommen und danken dir für das sehr lehrreiche Seminar! Wir hatten enorm viel Spaß und so machten sich gegen Abend alle mit mehr oder weniger müden Beinen auf den Weg nach Hause.
Auf dass wir in der kommenden Saison 2021 stärker als je zuvor angreifen können 😉🙌

Platzwarte sind wieder fleißig, Dach verlängert und Boden matschfrei.
Genaue Informationen zum Trainingsbetrieb bekommt ihr von eurem Trainer über die üblichen Kanäle.
Hier der entsprechende Part aus der Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5.5.2020. Die komplette Veröffentlichung findet ihr hier.
§ 9
Sport
(1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. 2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
(2) 1Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.